| In kaum einem anderen Wirtschaftszweig ist die Brandgefahr
so groß wie in der Landwirtschaft. Jahr für Jahr
fallen hier dem Feuer Millionenwerte in Form von Gebäuden,
Maschinen, Erntevorräte und auch Vieh zum Opfer. Durch
das Lagern von brennbarem Erntegut bzw. Futter- und Düngemittel
und das Betreiben von Maschinen und Fahrzeugen herrscht hier
ein besonders hohes Risiko.
Viele Brände wären sicherlich vermeidbar gewesen.
Oft lag es nur daran, dass die Gefahr nicht bekannt war, nicht
rechtzeitig erkannt oder unterschätzt wurde. Unwissenheit,
Leichtsinn und Fahrlässigkeit sind Ursachen, die sich
mit Achtsamkeit und Sorgfalt bekämpfen lassen.
Dazu sind oftmals nur einfache aber wichtige Sicherheitsregeln
zu beachten. Deshalb hier einige für Fahrzeuge in der
Landwirtschaft:
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Fahrzeuge gehören
nicht in Scheunen, in denen Heu oder Stroh gelagert
wird. |
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Kraftfahrzeuge und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen
in Durchfahrten nur abgestellt werden, wenn dadurch Feuerwehr-
und Rettungsarbeiten nicht behindert werden. |
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Sind Fahrzeuge in anderen
Räumen als Garagen untergebracht, so darf auch
hier nicht geraucht oder offenes Licht verwendet werden.
Auch ein Betanken ist nicht zulässig |
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Motoren dürfen nur zum Erreichen
und Verlassen solcher Räume laufen. |
Bei
einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen! |