| In
kaum einem anderen Wirtschaftszweig ist die Brandgefahr so
groß wie in der Landwirtschaft. Jahr für Jahr fallen
hier dem Feuer Millionenwerte in Form von Gebäuden, Maschinen,
Erntevorräte und auch Vieh zum Opfer. Durch das Lagern
von brennbarem Erntegut bzw. Futter- und Düngemittel
und das Betreiben von Maschinen und Fahrzeugen herrscht hier
ein besonders hohes Risiko. Die Selbstentzündung von
Heu oder Grummet trägt einen gewichtigen Teil zu dieser
Bilanz bei.
Viele
Brände wären sicherlich vermeidbar gewesen. Oft
lag es nur daran, dass die Gefahr nicht bekannt war, nicht
rechtzeitig erkannt oder unterschätzt wurde. Unwissenheit,
Leichtsinn und Fahrlässigkeit sind Ursachen für
das Brennen eines Heustocks, die sich mit Achtsamkeit und
Sorgfalt bekämpfen lassen.
Dazu muss der Landwirt seine ganze Aufmerksamkeit dem eingelagerten
Heu widmen und wichtige Sicherheitsregeln zu beachten:
| |
Erntegut
nur trocken einfahren, damit Brandgefahr und Nährstoffverluste
vermieden werden. Ab dem zweiten Tag der Einlagerung
sind drei Monate lang regelmäßige Temperaturkontrollen
durchzuführen. |
| |
Mit einer Heumess-Sonde, die zum günstigen Preis
im Fachhandel erworben werden kann, können genaue
Temperaturüberwachungen vorgenommen werden. Einige
Feuerwehren in der Region besitzen eine Mess-Sonde. Auf
Anfrage führen diese Wehren Messungen durch. |
| |
Folgende
wichtige Temperaturspannen sind zu beachten:Temperaturen
bis 50°C sind noch ungefährlich und kennzeichnen
eine normal verlaufende Fermentation. Bei Erwärmung
des Lagergutes auf Temperaturen zwischen 50°C und
70°C besteht bereits Brandgefahr, die eine regelmäßige
Messung des Heustockes in Zeitabständen bis fünf
Stunden erfordert. Werden 70°C überschritten,
ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren. Mit
einem, das auf der Basis "Gebläseabkühlung"
arbeitet und bei rechtzeitigem Einsatz ein Abtragen
des Heustocks nicht mehr notwendig macht, kann die Gefahr
schnell beseitigt werden. |
Bei
einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen! |