| Entgegen gesetzlicher Vorschriften werden in der heimischen
Region Hecken, Böschungen, Wegränder oder gar ganze
Wiesen abgebrannt. Die Feuerwehren warnen vor den unabsehbaren
Folgen solcher unvernünftiger Handlungsweisen.
Dieses „Flämmen“ ist bereits seit vielen
Jahren verboten. Neben der Vernichtung von wichtigem Lebensraum
für eine Fülle verschiedener Tierarten, der unnötigen
Geruchsbelästigung sowie Vermehrung des Treibhauseffektes
ist diese Vorgehensweise auch keinesfalls von Seiten des Brandschutzes
zu akzeptieren.
Die Feuerwehren müssen bei einem Brand von einem Schadenfeuer
ausgehen und haben die Aufgabe, diesen unverzüglich zu
löschen. Die Kommunen können einen solchen Feuerwehreinsatz
dem Verursacher kostenpflichtig berechnen. Die Ordnungsbehörde
kann Ermittlungen wegen Brandstiftung aufnehmen.
Es sind verschiedene Fälle aufgetreten, bei denen das
Feuer auf angrenzende Feld- und Waldgebiete übergegriffen
und enorme Schäden verursacht hat. Auch Personenschäden
waren vereinzelt zu beklagen. Die im Frühjahr durch die
erwärmte Luft vorherrschende Trockenheit der Böden
und Pflanzenreste sorgen für eine schnelle und oftmals
ungewollte Ausdehnung des Brandes; plötzlich auftretende
Windböen können diese enorm verstärken.
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