| Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Feuerlöscher
ideale Geräte, um größte Schäden zu verhindern.
Der Besitz ist daher für jeden Haushalt zu empfehlen.
Realität ist jedoch, dass oft nur die Haushalte mit einem
"roten Schadensbegrenzer" ausgerüstet sind,
die dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften tun müssen.
Außer im gewerblichen Bereich sind Feuerlöscher
im wesentlichen vorgeschrieben in der Nähe von Heizräumen,
Heizöllagerräumen und bei Lagerung von mehr als
620 Liter Heizöl in Gebäuden außerhalb von
Heizöllagerräumen.
Feuerlöscher sind regelmäßig mindestens alle
zwei Jahre durch Sachkundige zu prüfen. Sie sind gut
sichtbar an jederzeit erreichbaren und zugänglichen Stellen
vorzuhalten.
Als Löschmittel in Feuerlöschern dienen Wasser,
Schaum, Löschpulver und Kohlendioxid. Besonders zu empfehlen
sind Löscher mit ABC-Pulver, die für brennbare feste,
flüssige und gasförmige Stoffe geeignet sind. Sie
sind dadurch fast überall einsetzbar und leicht zu handhaben.
Kohlendioxidlöscher sind für das Löschen von
flüssigen und gasförmigen Stoffen vorgesehen und
werden wegen Vermeiden von Rückständen oft im Bereich
von elektrischen Anlagen eingesetzt.
Die richtige Handhabung des Feuerlöschers:
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Feuerlöscher entsichern
(Sicherungsstift entfernen). |
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Feuerlöscher betriebsbereit machen (Öffnen eines
Handrades, Betätigen eines Hebels oder Schlagknopfes). |
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Spritzpistole festhalten. |
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Feuerlöscher
senkrecht haltend, in kurzen Stößen das Löschmittel
aufbringen, dabei ca. 2 bis 5 Meter Abstand zum Brandobjekt
halten. |
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Feuer nicht gegen, sondern mit dem Wind
bekämpfen. |
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Flächenbrände von vorne und
unten ablöschen. |
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Mehrere Feuerlöscher nicht nacheinander,
sondern möglichst mehrere gleichzeitig einsetzen. |
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Nach erfolgter Brandbekämpfung
auf evtl. Rückzündung achten. |
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Löschmittelreserve bereithalten. |
Bei
einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen! |