| In kaum einem anderen Wirtschaftszweig ist die Brandgefahr
so groß wie in der Landwirtschaft. Jahr für Jahr
fallen hier dem Feuer Millionenwerte in Form von Gebäuden,
Maschinen, Erntevorräte und auch Vieh zum Opfer. Durch
das Lagern von brennbarem Erntegut bzw. Futter- und Düngemittel
und das Betreiben von Maschinen und Fahrzeugen herrscht hier
ein besonders hohes Risiko.
Viele Brände wären sicherlich vermeidbar gewesen.
Oft lag es nur daran, dass die Gefahr nicht bekannt war, nicht
rechtzeitig erkannt oder unterschätzt wurde. Unwissenheit,
Leichtsinn und Fahrlässigkeit sind Ursachen, die sich
mit Achtsamkeit und Sorgfalt bekämpfen lassen.
Dazu sind oftmals nur einfache aber wichtige Sicherheitsregeln
zu beachten. Deshalb hier einige für die Lagerung von
Ernteerzeugnissen im Freien:
Von leicht entzündlichen Ernteerzeugnissen, auch in gepresster
Form, geht bei offener Lagerung durch Brandstiftung oder Unvorsichtigkeit,
z.B. durch Rauchen, spielende Kinder oder Funkenflug ständig
eine Brandgefahr aus. Bei der Lagerung im Freien sind daher
Sicherheitsabstände und Mengenbegrenzungen einzuhalten:
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25m Sicherheitsabstand
von Gebäuden mit mindestens feuerhemmenden Außenwänden
und harter Bedachung, von öffentlichen Wegen und
Plätzen, von Hochspannungsleitungen, freistehenden
Flüssiggastanks und anderen brennbaren Stoffen. |
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50m Sicherheitsabstand von Gebäuden mit nicht mindestens
feuerhemmenden Außenwänden und weicher Bedachung,
von Waldgrundstücken, Moor- und Heideflächen
sowie Bahngleisen. |
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300m Sicherheitsabstand
von Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe
hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, von oberirdisch
gelagerten brennbaren Flüssigkeiten der Gruppe
AI, AII und B (z.B. Benzin, Lösungsmittel, Spiritus,
Dieselkraftstoff oder Heizöl). |
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Auf
einem Lagerplatz dürfen maximal folgende Mengen
gelagert werden: Im Freien lose Ernteerzeugnisse bis
1.500 m³ Rauminhalt; in Ballen gepresst bis 5.000
m³ Rauminhalt; in offenen oder nicht ganz umkleideten
Feldscheunen und unter Schutzdächern bis zu 5.000
m³ Rauminhalt. Lagerplätze müssen mindestens
100m voneinander entfernt sein. |
In der Erntezeit dürfen leicht entzündbare
Ernteerzeugnisse auf Wirtschafshöfen vorübergehend
bis zu 3 Wochen gelagert werden.
Rauchen und offenes Feuer oder offenes Licht
sind auf den Lagerplätzen und in Scheunen sowie beim
Dreschen verboten.
Bei
einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen! |