| |
Festverlegte
Leitungen gegen mechanische Beschädigungen, z.B.
durch Anstoßen oder Anfahren schützen. Leitungen
soweit wie möglich unter Putz legen oder Kunststoffrohre
verwenden. |
| |
Bewegliche Leitungen so legen, dass sie nicht zertreten,
überfahren, eingeklemmt oder von Tieren zerbissen
werden können. |
| |
Elektrische
Leuchten in Heu- und Strohböden nur an solchen
Stellen befestigen, an denen sie nicht mit Erntegut
zugedeckt werden können. Die Schaltstellung der
Schalter für diese Leuchten durch Kontrolllampen
erkennbar machen. |
| |
Nur
Geräte und Leuchten dem VDE- und GS-Prüfzeichen
verwenden und die Herstellerhinweise unbedingt beachten. |
|
Für
die Tieraufzucht nur Wärmestrahler einsetzen, die
vom Hersteller auch als solche ausgewiesen sind. Sie müssen
mit einem Schutzschirm und -gitter abgeschlossen und tropfwassergeschützt
sein. |
|
Wärmestrahler
an einer genügend tragfähigen Kette aus rostfreiem
Metall aufhängen und darauf achten, dass die Anschlussleitung
fest mit dem Gerät verbunden ist und die vom Hersteller
angegebenen Sicherheitsabstände zu Tieren und brennbaren
Bauteilen und Stoffen eingehalten werden. |
|
Nur
ordnungsgemäße Sicherungen verwenden. Sicherungen
niemals flicken oder überbrücken. Das bedeutet
Lebens- und Brandgefahr. |
|
Beim
Einsatz von Heiz- und Wärmeerzeugungsanlagen (z.B.
Stallheizungen, Körner- und Grünfuttertrocknungsanlagen)
Aufstellungs- und Sicherheitsbestimmungen der Betriebsleitung
streng befolgen. Darauf achten, dass diese Geräte
einschließlich der Rauchrohre nicht mit brennbaren
Stoffen in Berührung kommen können. |
|
Eingeschaltete
elektrische Geräte und Motoren nicht unbeaufsichtigt
lassen und nach der Benutzung vom Stromkreis trennen. |
|
Nur
geschlossene Motoren verwenden, um Brandgefahr zu vermeiden.
Motoren nicht mit Decken oder Kästen zudecken, damit
ausreichende Kühlung gewährleistet ist. Heu
und Stroh auf Motoren bedeutet akute Brandgefahr. |
|
Festgestellte
Mängel an elektrischen Anlagen und Motoren unverzüglich
und nur vom Fachmann beseitigen lassen. |
|
Generell
gilt: In Scheunen, Ställen und auf Dachböden
niemals rauchen oder mit offenem Licht umgehen. |